„Darf man Igel der Natur entnehmen? Ganz klar: Ja!“


Gießener Anzeiger vom 04.10.2012

Tierfreund Lich: In Notfällen kann Hilfe nicht nur zulässig, sondern sogar Pflicht sein

LICH (kr). Igel seien „Wildtiere. die der Natur nicht entnommen werden dürfen,“. So stand es am 25. September in einem Appell des Gießener Tierheim im Gießener Anzeiger. Die Darstellung ist im Natur-und Tierschutzkreisen auf Verwunderung gestoßen. In einer Pressemitteilung von TierfreundLich zum heutigen Welttierschutztag hieß es gestern: „Darf der Igel aus der Natur entnommen werden?“ Ganz klar: „Ja!“

Vorstandsmitglied Andrea Allamode teilte mit: „Nach dem Naturschutzgesetz ist es erlaubt, Tiere, die Hilfe brauchen, aus der Natur zu entnehmen, um sie gesund zu pflegen. Allerdings müssen sie nach dem Aufpäppeln wieder ausgewildert werden, soweit dies möglich ist“. So stehe es im Paragrafen 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Tierschützerin verdeutlichte: „Nach dem Tierschutzgesetz darf nicht nur geholfen werden, sondern es muss jeder helfen, wenn Hilfe notwendig ist. Wer wegschaut statt zu helfen, macht sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar“.

In der Mitteilung von TierfreundLich wurde erläutert: „Heranwachsende Jungigel, die Anfang Oktober ein Körpergewicht von unter 300 Gramm haben, können draußen ohne menschliche Hilfe unmöglich an Gewicht zulegen denn ihre natürlichen Futtertiere, Insekten und Schnecken, sind rar geworden“. Damit ein Igel den Winter überleben könne, müsse er mindestens rund 500 Gramm wiegen. Maximal könne er zehn Gramm am Tag zunehmen. Ein Jungigel mit einem Gewicht von 150 bis 300 Gramm habe also keine Chance draußen selbstständig so viel zuzulegen, dass er eine Überlebenschance hat. Igelfreunde können Jungigel jetzt im Garten oder auf der Terrasse mit Katzenfutter, Quark und Igelfutter, die vor Katzen und Hunden sicher bereitgestellt werden, versorgen. Derzeit würden täglich „Minis“ mit einem Körpergewicht von rund 150 Gramm bei TierfreundLich abgegeben, die ohne menschliche Hilfe nicht überleben könnten. Zuständigkeit für Wildtiere in Not sei das Regierungspräsidium. Es habe aber keine Wildtierstation benannt, an die verletzte, hilfelose oder kranke Tiere abgegeben werden können. Man könne sich also neben den für Tierschutz zuständigen Veterinärbehörden an Tierschutzvereine, Tierärzte und den NABU wenden, TierfreundLich ist zu erreichen unter 0700/84375424, 06404/64637 und www.tierfreundlich.de.