Breuerbergsweiher Naturparadies in Gefahr? Anwohner gründen BI


Gießener Allgemeine, Donnerstag 20.08.2020 – Von Christina Jung

Fürst Carl-Christian zu Solms-Hohensolms-Lich will das Ufer des Breuerbergsweihers den angrenzenden Grundstückseigentümern verpachten. Das sehen einige Anwohner und der NABU kritisch.
Brombeersträucher wachsen wild am Ufer, ebenso Brennesseln, Löwenzahn und anderes Grün. Dazwischen ein schmaler Pfad, der mehrere Angelstellen miteinander verbindet. Hier, wo sich Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten tummeln, Schwäne und Enten zu Hause sind, ist die Natur noch in Ordnung. Genau deshalb hat so mancher vor einigen Jahren am Licher Breuerbergsweiher Bauland gekauft und sich ein Zuhause geschaffen. Doch jetzt sehen einige Anwohner dieses Naturparadies in Gefahr und haben die Bürgerinitiative (BI) Pro Weiher gegründet.
Grund dafür ist ein Vertrag, der den Eigentümern der Seegrundstücke eine Pacht des Uferrandstreifens ermöglichen soll. Verpächter ist Fürst Carl-Christian zu Solms-Hohensolms-Lich, in dessen Besitz sich das Gewässer sowie das angrenzende Areal befindet.
In den vergangenen zwölf Jahren hatte der Angelsportverein (ASV) Langsdorf den See samt Ufer gepachtet, Angelstellen angelegt, sich um Fischbesatz sowie die Hege und Pflege gekümmert. Es dauerte Jahre, um aus der Wildnis rund um den Breuerbergsweiher das zu machen, was Spaziergänger heute dort vorfinden.

Was wird aus den Anglern?
Wurden die Angler über die Absichten des Fürstlichen Hauses informiert? Und wo werfen sie künftig ihre Ruten aus, wenn ihre Angelstellen zu Privatgärten werden? Der ASV möchte sich dazu nicht öffentlich äußern, heißt es auf Anfrage der Gießener Allgemeinen Zeitung. Seitens der Bürgerinitiative ist zu erfahren, dass dem Verein ein anderer Standort am Weiher angeboten wurde.

„Wir befürchten, nicht nur, dass große Teile des derzeit noch begehbaren Bereichs für die Allgemeinheit nicht mehr zugänglich sind, sondern vor allem dass uns hier ein ganz besonderes Stück Natur verloren geht“, sagt Naouaim Miladi, Sprecherin der BI. Letztere Sorge wird von der örtlichen NABU-Gruppe geteilt. Vorsitzender Roland Graf meint, dass durch weitere Eingriffe „kleinflächige Habitate zerstört werden und die Anzahl der Tiere und Pflanzen zurückgehen könnte“.

Stadt anfangs kritisch
Kritisch wurde die geplante Neuverpachtung des Fürsten zunächst auch bei der Stadt gesehen, insbesondere, dass den künftigen Pächtern im Uferrandbereich das Einsäen von Gras gestattet werden sollte, außerdem die Umzäunung der Fläche bis zur Wasserkante. Beides ist laut Bürgermeister Julien Neubert mit den Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht vereinbar. Und zumindest ein Teil des Ufers liegt in dessen Geltungsbereich. Laut Neubert habe die Stadt das Fürstliche Haus darauf hingewiesen und dafür gesorgt, dass „die Einhaltung dieser Festsetzungen sichergestellt ist“.

Fürst bessert Vertrag nach
Auf GAZ-Anfrage teilte Silke Brozy von der Fürstlichen Rentkammer mit, dass die Pachtverträge entsprechend angepasst worden seien. „Die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden“, so Brozy. Um die Artenvielfalt müsse sich niemand sorgen, ebenso wenig um die Angler. Der Verein, zu dem man ein „sehr gutes Verhältnis“ pflege, sei informiert und könne nach wie vor seinem Sport nachgehen. Es bestünden ausreichend Möglichkeiten am und auf dem Gewässer.

Aufsichtsbehörden prüfen Fall
Doch die Bürgerinitiative kritisiert, dass es seitens einiger Anwohner am Wasser bereits Eingriffe in den natürlichen Bewuchs gegeben habe. Darauf haben jetzt auch die Aufsichtsbehörden beim Landkreis ein Auge, wo man seit 12. August „Kenntnis von dem Fall“ hat.
Da sich der Uferrandstreifen überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet, sind bei Zuwiderhandlungen vor allem der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz und die untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig. Unterliege das Gelände den wasserrechtlichen Bestimmungen, „wäre zumindest die Errichtung baulicher Anlagen unzulässig und auch nicht genehmigungsfähig“, so Wehlitz. Das werde derzeit vom Fachdienst Wasser- und Bodenschutz geprüft.
Darüber hinaus untersuche die Untere Naturschutzbehörde, ob der Bereich zwischen Bebauungsplangrenze und Gewässer „den gesetzlich geschützten Biotopen zuzuordnen ist und ob ein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt stattgefunden hat“.

Anwohnern drohen Sanktionen
Wäre das der Fall, hätten die betroffenen Anwohner mit Sanktionen zu rechnen. Wehlitz: „Alle Handlungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.“ Wer das ignoriert, müsse mit Anordnungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rechnen. Auch Ordnungswidrigkeitsverfahren seien nicht ausgeschlossen.