Vertreterversammlung des NABU-Kreisverbandes in Lich


Gießener-Anzeiger vom 17.03.2010 – KREIS GIESSEN

Naturschutzgesetz bringt neue Regelungen hervor

Vertreterversammlung des Nabu in Lich – 60 Stellungnahmen zu Planungen abgegeben – Auf Offenlegungen achten

(tim). In Lich tagte die Vertreterversammlung des Nabu, weil im „Herzen der Natur“ im vergangenen Jahr eine neue Nabu-Gruppe gegründet wurde. Deren Vorsitzender Knut Werkle hieß die über 50 Anwesenden willkommen, darunter Kreisvorsitzender Dr. Achim Zedler sowie Bürgermeister Bernd Klein. Klein zeigte sich in seinem Grußwort erfreut darüber, dass es in Lich eine neue Nabu-Gruppe gibt. „Der Naturschutz ist eine sehr wichtige und ehrenwerte Aufgabe“, sagte der Rathauschef.

Die seit Herbst bei den Kreisverbänden Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Gießen angestellte Regionalbetreuerin für Jugendarbeit, Katharina Völsch, stellte sich und ihre Arbeit vor. Sie sei in erster Linie dazu da, interessierte Gruppen bei der Gründung neuer Kinder- und Jugendgruppen zu unterstützen. Aber auch bestehenden Gruppen könne sie neue Motivation verleihen und sei bei der Suche nach Gruppenleitern behilflich.

Zedler gab einen Überblick über den Umfang der 2009 bearbeiteten Themen. Rund 60 Stellungnahmen zu Planungen wurden abgegeben. Hierzu wies der zweite Vorsitzende Hans- Erich Wissner nochmals darauf hin, dass die Beteiligungsunterlagen nicht mehr automatisch an die Verbände verschickt würden. Jedoch hob er lobend ein Lindener Planungsbüro hervor, das auch weiterhin die Anhörungsunterlagen ohne besondere Aufforderung zur Verfügung stelle. Ansonsten seien die örtlichen Naturschützer aufgefordert, in den kommunalen Mitteilungsblättern auf Offenlagen von Planungen zu achten.

Zedler nannte weiterhin die Herausgabe des 18. Vogelkundlichen Jahresberichts. In Sachen Artenschutz bemüht man sich um das Anbringen von Wanderfalkenkästen, weiterhin wurden wieder Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters finanziert und man warb für die Aktion „Lerchenfenster“. Im Naturschutzbeirat des Kreises sei der Verband vertreten und der Kontakt zum Beirat der Stadt Gießen habe sich verbessert. Der Kassenbericht wurde von Michael Schneeweiß (Wettenberg) vorgetragen. Die Prüfer Heinz Weiß (Hungen) und Rolf Gerth (Biebertal) bescheinigten eine saubere Kassenführung. An die Stelle von Rolf Gerth wurde Günter Schmidt (Heuchelheim) gewählt.

GenehmigungspflichtigIm Anschluss an die Versammlung stellte Ernst Brockmann von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gießen die Neuerungen im Naturschutzgesetz vor, die seit Anfang März gelten. So sei das neue Bundesnaturschutzgesetz kein Rahmengesetz mehr, sondern wirke in den meisten Fällen unmittelbar. Einige Regelungen seien verschärft worden, zum Beispiel gebe es keine Befreiungsregelung für das Roden von Streuobst mehr.

Eine grundsätzliche Neuerung sei auch, dass der Umbruch von Grünland zu Ackerland sowie der Ausbau von Radwegen auf gleicher Wegetrasse von Feldwegen nun als Eingriff gelte und genehmigungspflichtig sei.

Der Zeitraum für Gehölzrückschnitte sei eingeschränkt worden, neuerdings dürfen nach dem 1. März keine Gehölze mehr abgeschnitten werden. In diesem Jahr habe das Regierungspräsidium aber noch Rückschnitte bis 15. März toleriert aufgrund der Witterung.