Jagdrecht steht auf dem Prüfstand


Gießener Anzeiger vom 14.04.2015

TIERSCHUTZ Podiumsdiskussion am 22. April im Licher Bürgerhaus

LICH (red). Nach dem Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung sollen die bisherigen jagdrechtlichen „Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen“ und die Liste der jagdbaren Tierarten überprüft werden – bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit schreiben NABU Lich und TierfreundLich in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Dort heißt es weiter: „Wer weiß schon, dass in Deutschland jährlich circa 300000 Katzen und Hunde durch die Jagd getötet werden? Wer weiß schon, dass auf den Nachbargrundstücken im Wohngebiet Totschlagfallen aufgestellt werden können

– bisher ganz legal, ohne behördliche Genehmigungs- und Anzeigepflicht -, denen neben Fuchs, Marder und Co. auch die eigene Hauskatze zum Opfer fallen kann? Wer weiß schon, dass Katze Minka oder Kater Felix 300 Meter vom letzten Haus entfernt erschossen werden dürfen, wenn sie „jagend angetroffen“ werden – also gerade vor einem Mauseloch lauern?

Wer weiß denn schon, dass der Feldhase immer noch bejagt wird, obwohl seine Population seit Jahrzehnten abnimmt und er seit 20 Jahren auf der roten Liste bedrohter Tierarten steht?“

Unter dem Motto „Tierschutz – Naturschutz – Jagd: Ein Widerspruch?“ diskutieren Tier- und Naturschutzverbände, Jagdverbände, Politiker, Wissenschaftler und Bürger am Mittwoch, 22. April, ab 19 Uhr, im Bürgerhaus Lich über eine Reform des hessischen Jagdrechtes.