Der NABU-Kreisverband Gießen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen im Prozess um einen Bebauungs-
plan für eine Erweiterung der Wäscherei Pauli in Fernwald-Annerod. Die Klage gegen die Gemeinde war 2016 ange-
strengt worden, da diese trotz NABU-Eingabe zum wiederholten Male wichtige naturschutzfachliche Bedenken ein-
fach weggewogen hatte.
Ausgleichsmaßnahmen . In dem Verfahren ging es darum, dass eine in einem früheren Bebauungsplan festgelegte
Ausgleichsfläche nun selbst bebaut worden war. Ausgleichsflächen sollen durch Bebauung und Versiegelung entstande-
ne Schäden an der Natur durch mehr Artenschutz an anderer Stelle wieder ausgleichen. Oftmals werden solche ge-
setzlich vorgegebenen Kompensationen aber gar nicht oder nur unzulänglich durchgeführt. Nach Meinung des NABU
musste in diesem Verfahren ein doppelter Ausgleich vorgenommen werden, zum einen wegen der aktuellen Versie-
gelung, zum anderen, weil die Fläche schon eine andere, frühere Bebauung ausgleichen sollte.
Bindender Ausgleich . Die Gemeinde argumentierte im Verfahren, dass der frühere Ausgleich nicht bindend sei, da er
vor einer in diesem Zusammenhang erfolgten Gesetzesänderung erfolgte. Diesem schoben die Richter jetzt einen Rie-
gel vor und stellten fest, dass der Ausgleich schriftlich eindeutig im alten Bebauungsplan von 1991 festgelegt wor –
den sei und damit bindend ist.
Grundsatzurteil . Zusammenfassend hat der NABU-Kreisverband Gießen jetzt erreicht, dass es erstmals in Hessen ein
Grundsatzurteil zum Sachverhalt einer Bebauung von festgelegten Ausgleichsflächen gibt, der dann auch doppelt zu
erfolgen hat. Damit sollten sich Gemeinden in Zukunft gut überlegen, ob sie Ausgleichsflächen noch bebauen, da der
dann durchzuführende Ausgleich deutlich teurer wird. Das Urteil ist deshalb ein bedeutender Erfolg für den Natur-
schutz. (Dr. Achim Zedler)